Reisebedingungen

     
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Liebe Kunden,

auf dieser Seite finden Sie unsere Reisebedingungen, die die Kommunikation und die vertraglichen Grundlagen zwischen Ihnen und uns bilden. Fragen hierzu beantworten wir jederzeit gern. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.


Diese Reisebedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie gelten ergänzend zu den §§651 a ff. des BGB. Diese Reisebedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden, sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro- Verband) gemäß § 38 Abs. 2 Nr.3 GWB erstellt worden. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch!

Leistungen und Preise:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus unseren Leistungsbeschreibungen in diesem Katalog sowie aus den Angaben in unserer Reisebestätigung. Aus wichtigen Gründen sind wir berechtigt, Leistungen zu ändern, soweit sie nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Preisänderungen sind nach Abschluß der Reisevertrages aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderung der Treibstoffkosten, Gebühren, Abgaben, Tarife, Wechselkursänderungen) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis setzen. Bei einer Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises sind Sie innerhalb von 10 Tagen vom gebührenfreien Rücktritt der Reise berechtigt.

Paß-, Visa- und Gesundheits-vorschriften:
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweiligen diplomatischen Vertretungen, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß wir die Verzögerung zu vertreten haben. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn Sie durch eine schuldhafte Falschinformation oder Nichtinformation unsererseits bedingt ist. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so daß Sie deshalb an der Reise verhindert sind, können wir Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

Anmeldung und Bestätigung
(Abschluß des Reisevertrages):
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich, oder fernmündlich geschehen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrücklich und gesonderte Erklärung übernommen hat. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro die Buchung und den Preis der Reise ausdrücklich bestätigen. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist die Abweichung so ist die Abweichung für uns 10 Tage verbindlich. Ein Vertrag auf Grundlage unseres von Ihrer Anmeldung abweichenden neuen Angebots kommt aber nur dann zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage Ihr Einverständnis erklären. Erklären Sie Ihr Einverständnis nicht, dann liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.

Bezahlung:
Mit Vertragsabschluß oder spätestens eine Woche nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.

Rücktritt durch den Kunden:
1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter verliert den Anspruch auf den Reisepreis, soweit der Kunde vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Bei der Berechnung des Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen. Alle Angaben gelten pro Person, sofern nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie außerdem: haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z. B. Flug- und Wohnmobil), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.

1. Unser Ersatzanspruch für Flüge mit Linienfluggesellschaften darf gemäß nachfolgender Tabelle pauschaliert werden:
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 150,- Euro
bis 15 T. v. Reiseantritt:30% des Flugpreises
ab 14 T. v. Reiseantritt: 50% des Flugpreises
bei Nichtantritt der Reise:80% des Flugpreises, pro Person vom jeweiligen Flugpreis.

2. Rücktrittsgebüren für Flugpauschalreisen mit Linienflugsellschaften bei Gruppenreisen:
Bis 95 Tage vor Reisebeginn 15%
ab 94. bis 45. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 44. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 6. Tag vor Reisebeginn 80%
am Abreisetag 90%

3. Für Charterflüge oder sonstige Sonderflüge gelten folgende Rücktrittsgebühren, soweit auf unsere schriftlichen Reisebestätigung nichts anderes vermerkt ist: bis vor Ticketing: 75,- Euro, nach Ticketing: 100 %.

4. Wohnmobile: Unabhängig von der Anreiseart:
bis 50. Tag vor Reiseantritt 20% mindestens 250 Euro Person,
ab 49. Tag bis 35, Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,
ab 34. Tag bis 09. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreis.
Vom 08. Tag bis zum 01. Tag vor Reiseantritt: 95 % und
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 100 %
Bei Stornierung einer Einweg-Wohnmobilmiete ab 15 Tage vor Reiseantritt wird der ausgeschriebene Einwegmietzuschlag zusätzlich zum pauschalierten Prozentsatz erhoben.

5. Motorräder: Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 15%, ab 30.–21. Tag vor Reisebeginn 30%,ab 20.–11. Tag vor Reisebeginn 60%,
ab 10. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90%.

6. Sonstige Unterkünfte: Bei Rücktritt erheben wir in jedem Fall 25,- Euro, ab 14 Tage vor Reiseantritt 10% und bei Nichtantritt der Reise 50% des Reisepreises.

7. Kanadische Resorts/Ranches: bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, ab 30 Tage vor Reiseantritt 100% des Reisepreises.

Umbuchungen:
Werden auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise, bis 30 Tage vor Reisebeginn, für einen Termin, der innerhalb der zeitlichen Geltungsbereiche der Reiseausschreibungen liegt, der Reisetermin, das Reiseziel, der Ort des Reiseantritts, die Wohnmobilkategorie oder Beförderungsart geändert, dann können wir hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro erheben.

Rüchtritts- Umbuchungs- und Änderungserklärungen:
Es sollte in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen obige Erklärungen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang Ihrer Erklärung bei uns.

Rücktritt bzw. Kündigung durch den Reiseveranstalter:
Wir können in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten bzw. Den Reisevertrag kündigen.

1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, lassen uns jedoch den wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, eischließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

2. 2. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise ausgewiesene Mindestteil-nehmerzahl nicht erreicht ist, erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Wir werden Sie hierüber unverzüglich in Kenntniss setzen.

3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei sogenannten Überführungsfahrten, wenn ein fabrikneues Wohnmobil durch Lieferverzögerung des Herstellers nicht rechtzeitig dem Vermieter zugestellt werden kann. Sie erhalten dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

Gewährleistung:
1. Mitwirkungspflichten des Reisenden:
Jeder Reisende ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftrtenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Deshalb sind Sie insbesondere verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.

2. Abhilfe:
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie wenden sich dazu bitte zunächst an den Reiseleiter, den Leistungsgeber bzw. Dessen oder unsere örtliche Vertretung. Wird Ihrem Abhilfebegehren nicht Rechnung getragen oder ist an Ort und Stelle niemand vorhanden oder erreichbar, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.

3. Minderung des Reisepreises:
Sie können nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), sofern die Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, keine genügende Abhilfe erfolgte und Sie uns, unserem Reiseleiter oder dem örtlichen Leistungsträger, den Mangel unverzüglich anzeigten.

4. Kündigung des Vertrages:
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag gemäß §651 e BGB kündigen. Eine Kündigung ist im allgemeinen erst dann zulässig, wenn eine von Ihnen uns gesetzte Frist zur Abhilfe ergebnislos verstrichen ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung, falls der Vertrag eine Rückbeförderung umfaßte. Sie haben an uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises zu zahlen, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.

6. Schadenersatz:
Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie gemäß § 651 f BGB Schadenersatz verlangen.

Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie der geltenden Vorschriften des jeweiligen Zeillandes und -ortes.

Fremde Beförderungsleistungen:
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, als in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen ist. Wir selbst haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen der entsprechenden Unternehmen.

Beschränkung der Haftung:
Unsere Haftung für vertragliche Schadenersatzansprüche ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Ein Schadenersatz gegen uns ist insoweit beschränkt bzw. Ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann bzw. Ausgeschlossen ist.

Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung:
Ihre eventuellen Ansprüche müssen sie gemäß §651 g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns melden. In Ihrem eigenen Interesse sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.

Flugzeiten:
Soweit wir Ihnen vor der Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekanntgeben, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Anschluß- und Rückflugzeiten hat sich der Kunde frühestens 3 Tage vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Für Flugverspätungen und Verzögerungen und/oder Flugzeitenänderungen haftet imr Reisen nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von imr Reisen zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.

Reise- Versicherungen:
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluß einer Reiseversicherung. Das “Rundum-Sorglos-Paket” der Europäischen Reiseversicherung AG enthält eine Reise-Gepäck-, Reise-unfall-, Reise-Haftpflicht- und Reise-Kranken-versicherung. Wir empfehlen Ihnen außerdem dringend den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.

(Stand 01.04.09)

Veranstalter:

     
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  Geschäftsführer: Peter Hundt

Handelsregistereintragung: Kleve - HRB 6894
Amtsgericht Rheinberg (Stand: 01.12.22)
   
   
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